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Sehr geehrte Kunden und Besucher, wir sind auch in Zeiten des Covid-19-Ausbruchs für Sie da.
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Die Schufa für 29,95€ können Sie entweder unter 0611 92780 erreichen oder hier online bestellen. Wir benötigen den zweiten Teil der kostenpflichtigen Schufa, da hier die Namen der Gläubiger und Geschäftspartner vermerkt sind. Die kostenlose Schufa zu bestellen dauert ca. 1-2 Monate. Das ist erstens zu lange und zweitens stehen da nicht alle benötigten Daten drin.
Damit Sie Ihre Schufa von der Schufa-Webseite ausdrucken können, folgen Sie bitte dem bebilderten Weg. Für den Zugang zur Onlineversion müssen Sie zahlen (https://www.meineschufa.de/index.php).
Wenn in Ihrer Schufa EV/HB oder Abgabe/Nichtabgabe der Vermögensauskunft-Einträge vorhanden sind, stehen auch immer die R-Nummern mit dabei. Sie sind folgendermaßen aufgebaut: Buchstabe, vier Zahlen, ein R und 11 weitere Zahlen. Mit dieser Nummer alleine können die Banken nichts anfangen, da die Gläubiger Ihre Forderungen mit einer internen Nummer versehen. Damit hier eine Verbindung der Nummern hergestellt werden kann, müssen Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Kennen Sie diesen nicht, dann teilt Ihnen die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht den zuständigen Gerichtsvollzieher mit. Dort kann man Ihnen auch mitteilen, wer der Gläubiger ist. Wenn das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher vor Ort keine Daten von Ihnen hat, dann müssen Sie das zuständige Amtsgericht in Ihrem Bundesland anschreiben. Ansonsten können Sie sich auch im Internet im "Vollstreckungsportal der Länder" anmelden und sich hierüber die erforderlichen Daten besorgen. Wir benötigen von diesem dann ein Schreiben mit dem Aktenzeichen vom Amtsgericht, der R Nummer von der Schufa und der Bearbeitungsnummer vom Inkassoinstitut/Rechtsanwalt. Das ist wichtig, da ein Inkassoinstitut nicht nur eine Eintreibung, sondern evtl. auch mehrere Forderungen eines Gläubigers eintreiben soll. Den Gläubiger schreiben Sie dann an und bitten um die Ablösesumme zum Ende des Monats oder des nächsten Monats. Denn der Gerichtsvollzieher muss nicht den Auftrag haben, die gesamte Summe zu pfänden.
Sobald Sie eine Finanzierungszusage einer Bank erhalten haben, können Sie einen Notartermin vereinbaren. Da es bei ca. 80% der Notare Probleme gibt, keine Bearbeitung durch liegen lassen / Überarbeitung, schlecht ausgebildete Notargehilfen und es lustlose, nicht durchblickende Notare gibt, können wir Ihnen anbieten, unseren Notar in Anspruch zu nehmen. Dieser macht Termine von heute auf morgen. Das ist aber kein Muss. Wir sagen immer, ein Notariat ist immer so gut wie seine Vorzimmerdamen. In einigen Regionen in Deutschland wartet man lange auf einen Termin bei einem Notar. Eine Besonderheit können wir Ihnen auch anbieten. Einige Banken benötigen zur Auszahlung keinen Eintrag ins Grundbuch. Der Notar kann nach der Bestellung der Grundschuld diese per Mail an die Bank senden. Daraufhin kann eine Auszahlung erfolgen.
Sobald es aber um einen Kauf geht, muss natürlich auch die Kaufpreisfälligkeit gegeben sein. Zusätzlich muss es dafür auch eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch sowie eine Vorkaufsrechtverzichtserklärung der Gemeinde geben. Da ein Eintrag ins Grundbuch erfahrungsgemäß immer etwas länger dauert, schickt der Notar die Unterlagen später nach. Hier hat man den Vorteil, dass man nicht auf den Eintrag warten muss oder das man eine Notarbescheinigung benötigt.
Informieren Sie sich jetzt über unsere außergewöhnlichen Finanzierungsmodelle, wie "Baufinanzierung mit negativer Schufa" oder "Baufinanzierung bei einer Kreditkündigung oder Zwangsversteigerung".
Sichern Sie sich Ihre Finanzierung, auch bei problematischen Fällen. Wir finden Lösungen für Sie! Nehmen Sie jetzt gleich völlig unverbindlich mit uns Kontakt auf. Nach Erhalt Ihrer Anfrage melden wir uns schnellstens und beraten Sie kostenlos.
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