Es warnen viele Menschen, u.a. Verbraucherschützer und Politiker davor, eine Finanzierung ohne Eigenkapital abzuschließen. Denn das kann unter Umständen zu einer Existenzbedrohung werden. Hierunter fallen Scheidungen, Krankheiten, Arbeitslosigkeit und der Wertverfall einer Immobilie. Die Bank kann das Darlehen sogar fristlos kündigen, wenn es in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird. Dann kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens kündigen. Nach Auszahlung im Zweifel sogar fristlos kündigen, §490 BGB.
Hiermit wollen wir Ihnen keine Angst machen, wir wollen aber auf die Risiken hinweisen, die es gibt.