Wittrin Finanz
Die Finanzierungsexperten. Eine Marke der TW Finanz.
  • Baufinanzierungen nach Maß
  • Unabhängige Beratung
  • Individuelle Finanzierungen
  • Hohe Zusagequoten
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu einigen allgemeine Themen rund um das Thema Finanzierung.
Arbeitgeber kündigen während der Darlehensaufnahme
Kündigen Sie bitte nicht Ihren Arbeitgeber, bevor das Darlehen nicht ausgezahlt wurde und auf Ihrem Konto eingegangen ist. Wir haben einige Male erlebt, dass ein Kunde vor der Auszahlung den Arbeitgeber gekündigt hat. Manche Banken rufen den Arbeitgeber noch kurz vor der Auszahlung an. Wenn die Bank dann mitgeteilt bekommt, dass der Kunde nicht mehr beschäftigt ist, wird der Darlehensvertrag widerrufen und es kommt nicht zur Auszahlung.
Wechsel des Arbeitgebers während der Darlehensaufnahme
Wechseln Sie bitte nicht Ihren Arbeitgeber, solange Ihre Finanzierungsanfrage bearbeitet wird. Auch wenn Sie bei einem neuen Arbeitgeber mehr Geld erhalten, erkennen die meisten Banken dieses nicht an. Sie müssen i.d.R. beim Arbeitgeber 6 Monate beschäftigt sein, damit das Einkommen angerechnet werden kann. Dieses gilt auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers.
Schufa für 29,95€ bestellen
Die Schufa für 29,95€ können Sie entweder unter 0611 92780 erreichen oder hier online bestellen. Wir benötigen den zweiten Teil der kostenpflichtigen Schufa, da hier die Namen der Gläubiger und Geschäftspartner vermerkt sind. Die kostenlose Schufa zu bestellen dauert ca. 1-2 Monate. Das ist erstens zu lange und zweitens stehen da nicht alle benötigten Daten drin.
Online Schufaauskunft von der Webseite ausdrucken
Damit Sie Ihre Schufa von der Schufa-Webseite ausdrucken können, folgen Sie bitte dem bebilderten Weg. Für den Zugang zur Onlineversion müssen Sie zahlen (https://www.meineschufa.de/index.php).
Keine Abgabe der Vermögensauskunft (EV/HB) R-Nummer
Wenn in Ihrer Schufa EV/HB oder Abgabe/Nichtabgabe der Vermögensauskunft-Einträge vorhanden sind, stehen auch immer die R-Nummern mit dabei. Sie sind folgendermaßen aufgebaut: Buchstabe, vier Zahlen, ein R und 11 weitere Zahlen. Mit dieser Nummer alleine können die Banken nichts anfangen, da die Gläubiger Ihre Forderungen mit einer internen Nummer versehen. Damit hier eine Verbindung der Nummern hergestellt werden kann, müssen Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Kennen Sie diesen nicht, dann teilt Ihnen die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht den zuständigen Gerichtsvollzieher mit. Dort kann man Ihnen auch mitteilen, wer der Gläubiger ist. Wenn das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher vor Ort keine Daten von Ihnen hat, dann müssen Sie das zuständige Amtsgericht in Ihrem Bundesland anschreiben. Ansonsten können Sie sich auch im Internet im "Vollstreckungsportal der Länder" anmelden und sich hierüber die erforderlichen Daten besorgen. Wir benötigen von diesem dann ein Schreiben mit dem Aktenzeichen vom Amtsgericht, der R Nummer von der Schufa und der Bearbeitungsnummer vom Inkassoinstitut/Rechtsanwalt. Das ist wichtig, da ein Inkassoinstitut nicht nur eine Eintreibung, sondern evtl. auch mehrere Forderungen eines Gläubigers eintreiben soll. Den Gläubiger schreiben Sie dann an und bitten um die Ablösesumme zum Ende des Monats oder des nächsten Monats. Denn der Gerichtsvollzieher muss nicht den Auftrag haben, die gesamte Summe zu pfänden.
Bereits erledigte EV/HB /Abgabe /Nichtabgabe der Vermögensauskunft-Vorgänge
Wenn die Forderung schon erledigt ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Gläubigers als schriftlichen Nachweis, versehen mit einer Verfahrensnummer und dem Aktenzeichen. Dieses Schreiben benötigt dann das zuständige Amtsgericht. Das Amtsgericht teilt dann der Schufa mit, dass die Abgabe/Nichtabgabe der Vermögensauskunft erledigt ist. Dieses passiert allerdings nur einmal im Monat. Der Bank reicht aber das Schreiben des Gläubigers aus.
Offene Negative
Die Banken, welche Negativkunden finanzieren, wollen das die noch offenen Negative mit dieser Finanzierung abgelöst werden. Dieses dient der Sicherheit der Banken, da diese nicht möchten, dass die ansonsten noch unbefriedigten Gläubiger nach einer Finanzierung eine Zwangsversteigerung einleiten könnten. Das kann passieren wenn diese mitbekommen, dass andere befriedigt werden und sie selber nicht.
Notar
Sobald Sie eine Finanzierungszusage einer Bank erhalten haben, können Sie einen Notartermin vereinbaren. Da es bei ca. 80% der Notare Probleme gibt, keine Bearbeitung durch liegen lassen / Überarbeitung, schlecht ausgebildete Notargehilfen und es lustlose, nicht durchblickende Notare gibt, können wir Ihnen anbieten, unseren Notar in Anspruch zu nehmen. Dieser macht Termine von heute auf morgen. Das ist aber kein Muss. Wir sagen immer, ein Notariat ist immer so gut wie seine Vorzimmerdamen. In einigen Regionen in Deutschland wartet man lange auf einen Termin bei einem Notar. Eine Besonderheit können wir Ihnen auch anbieten. Einige Banken benötigen zur Auszahlung keinen Eintrag ins Grundbuch. Der Notar kann nach der Bestellung der Grundschuld diese per Mail an die Bank senden. Daraufhin kann eine Auszahlung erfolgen.
Sobald es aber um einen Kauf geht, muss natürlich auch die Kaufpreisfälligkeit gegeben sein. Zusätzlich muss es dafür auch eine Eigentumsvormerkung im Grundbuch sowie eine Vorkaufsrechtverzichtserklärung der Gemeinde geben. Da ein Eintrag ins Grundbuch erfahrungsgemäß immer etwas länger dauert, schickt der Notar die Unterlagen später nach. Hier hat man den Vorteil, dass man nicht auf den Eintrag warten muss oder das man eine Notarbescheinigung benötigt.
Zwangsversteigerung
Bitte lassen Sie einen Gutachter ins Haus, sobald dieser Ihr Objekt bewerten will. Bei einer Finanzierung sollte ein Gutachten so hoch wie möglich sein.
Creditreform- Auskunft
Sofern Sie selbstständig oder Freiberufler sind besorgen Sie sich eine eigene Creditreform- Auskunft. Diese ist für Sie selber kostenlos. Sie rufen bei der für Sie zuständigen Creditreform an und bestellen diese, was einmal im Jahr möglich ist. Zwei Tage später sollten Sie die Auskunft in der Post haben. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Bestellung auch immer den Bonitätsindex mit anfordern. Bei einer GmbH benötigen wir die Auskunft von der GmbH sowie die Auskunft des Geschäftsführers oder des Gesellschafters. Je nachdem wer das Darlehen aufnimmt.
FAQ Baufinanzierung
Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Baufinanzierung.
Was zählt als Einkommen?
Alles, was nicht vom Sozialamt oder Arbeitsamt kommt. Außerdem:
  • Befristete Renten
  • Ehegattenunterhalt
  • Elterngeld
  • BAföG
  • Wohngeld
  • Ausbildungsvergütung
  • Pflegegeld
  • Private
  • Veräußerungsgewinne
  • Aufwendungshilfen
  • von Dritten
  • Krankengeld
Wie lange muss ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein, um eine Baufinanzierung zu bekommen?
In der Regel muss man 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sein, die Probezeit muss beendet und es darf keine Befristung geben.
Kann ich als Ausländer auch ein Baudarlehen bekommen?
Als EU-Bürger, Schweizer, Norweger und türkischer Staatsbürger ist das problemlos möglich. Bei allen anderen Staatsbürgern müssen wir erst einmal nachfragen. In der Regel gibt es aber auch hier keine Probleme.
Wie kann ich eine Anfrage zu einem Darlehensantrag stellen?
Nutzen Sie bitte unser Online-Formular unterhalb.
Welche Unterlagen benötige ich?
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Dezemberabrechnung vom letzten Jahr
  • Selbstauskunft
  • Datenschutzerklärung
  • Ausweiskopie
  • Alle bestehenden Darlehensverträge
  • Ablösesummen – falls was abgelöst werden soll
  • Gütertrennungsnachweis – falls eine besteht
  • Unterhaltsnachweis – falls es einen gibt
  • Nachweis Eigenkapital – wenn vorhanden
  • Grundbuchauszug
  • Lageplan
  • Hauszeichnungen
  • Quadratmeterberechnung
  • Fotos vom Objekt – vorne + hinten + innen
  • Feuerversicherungsnachweis
  • Baubeschreibung – senden wir Ihnen zu
  • Bei einer Eigentumswohnung - Teilungserklärung
Bei einer negativen Schufa oder einer Zwangsversteigerung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
  • Schufa selber geholt – die zu 29,95 € oder der Onlineausdruck
  • Girokontoauszüge der letzten 5 Wochen komplett von allen bestehenden Konten
  • Gerichtsgutachten – falls sich das Objekt in einer Zwangsversteigerung befindet
Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe aber im Ausland. Kann ich eine Baufinanzierung bekommen?
Nein leider nicht. Ihr Wohnsitz muss in Deutschland liegen oder dorthin verlegt werden. Das Gehalt muss auf ein deutsches Girokonto eingehen.
Gibt es Vorkosten?
Nein. So etwas gibt es bei der Wittrin Finanzvermittlung nicht.
Wofür kann das Baudarlehen verwendet werden?
Ablösungen, Umschuldungen, zur freien Verfügung, Sanierungen, Familienhilfe.
Gibt es einen Vertreterbesuch von der Wittrin Finanzvermittlung?
Nein.
Was ist bei Insolvenz / Restschuldenbefreiung?
Leider können wir Ihnen erst dann helfen, wenn der Eintrag der Insolvenz nicht mehr in der Schufa steht. In ganz Deutschland ist keine Finanzierung machbar bei Insolvenz. Im Ausland gibt es keine Bank. Sie sollten sich einen Dauerzugang bei der Schufa besorgen. Dann können Sie sofort feststellen wenn der Eintrag nicht mehr in der Schufa steht. Vorher würde ich an ihrer Stelle nirgends Ihren Darlehenswunsch antragen, da es in Deutschland eine "Datensammelwut" gibt. Es wird alles gespeichert und wenn Sie Pech haben, bekommen Sie später bei der Bank auch kein Darlehen weil man von der Insolvenz weiß. Solche Kunden sind unerwünscht. Das kann so sein, muss aber nicht. Bis dahin viel Glück.
Was ist der Verzicht auf das Vorkaufsrecht?
Ablauf
Sobald der Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben wurde, sollte der Notar die Stadt/Gemeinde anschreiben und diese Fragen, ob sie auf das Vorkaufsrecht verzichtet. In einigen Gemeinden/Städten kann so etwas schon mal ein Monat dauern. Um dieses abzukürzen, rufen Sie bitte in der Abteilung an, die dafür zuständig ist und fragen nach wie lange es dauert bis diese dem Notar antworten. Sollte der Termin allerdings zu weit in der Zukunft liegen, so bitten Sie den Sachbearbeiter/in Ihren Vorgang vorzuziehen weil es bei Ihnen „brennt“. In der Regel hilft es.
Bedeutung
In der Regel wird ein dingliches Vorkaufsrecht bestellt, um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht im Grundbuch abzusichern. So etwas bezeichnet man als Sicherungsabrede. Das grundbuchliche Vorkaufsrecht kann zu Gunsten des Käufers bestellt werden.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Das ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem alten Besitzer und dem Käufer des Objekts, das er erwerben möchte. Sobald der Kaufvertrag geschlossen wurde, ist der Käufer mit einer Auflassungsvormerkung, welche im Grundbuch eingetragen wird, auf der sicheren Seite. Diese Vormerkung ist die vertragliche Zusicherung des Kaufs mit den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen. Der Käufer beauftragt damit den Notar darauf zu achten, dass er noch vor der Grundbucheintragung Informationen über evtl. Belastungen des Objekts einholt. Für die Löschung ist der Notar zuständig. Mit der im Kaufvertrag vereinbarten Zahlung des Kaufpreises wird die Auflassungsvormerkung gelöscht. Das Objekt kann nicht mehr an jemanden anderen verkauft werden. Bei einigen Banken reicht schon die Mitteilung einer Auflassungsvormerkung aus, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann. Bei der Mehrzahl der Banken muss eine Eintragung der Besitzüberschreibung im Grundbuch erfolgen oder Sie benötigen eine Notarbescheinigung damit die Bank auszahlen kann. Hier muss man dann warten oder der Notar stellt eine Notarbescheinigung aus. Diese Bescheinigung müssen Sie aber extra bezahlen. Wir versuchen deshalb Sie an Banken zu vermitteln die diese Anforderung nicht haben. Somit kommen Sie schneller und ohne diesen Aufwand an ihr Geld.
Was sollten Sie über den Notar bei einer Baufinanzierung beachten?
Sobald Sie eine Finanzierungszusage einer Bank erhalten haben, können Sie einen Notartermin vereinbaren. Da es bei ca. 80% der Notare Probleme gibt, keine Bearbeitung durch liegen lassen / Überarbeitung, schlecht ausgebildete Notargehilfen und es lustlose, nicht durchblickende Notare gibt, können wir Ihnen anbieten, unseren Notar in Anspruch zu nehmen. Dieser macht Termine von heute auf morgen. Das ist aber kein Muss. Wir sagen immer, ein Notariat ist immer so gut wie seine Vorzimmerdamen. In einigen Regionen in Deutschland wartet man lange auf einen Termin bei einem Notar. Eine Besonderheit können wir Ihnen auch anbieten. Einige Banken benötigen zur Auszahlung keinen Eintrag ins Grundbuch. Der Notar kann nach der Bestellung der Grundschuld diese per Mail an die Bank senden. Daraufhin kann eine Auszahlung erfolgen. Sobald es aber um einen Kauf geht, muss natürlich auch die Kaufpreisfälligkeit gegeben sein. Da ein Eintrag ins Grundbuch erfahrungsgemäß immer etwas länger dauert, schickt der Notar die Eintragung später nach. Hier hat man den Vorteil, dass man nicht auf den Eintrag warten muss oder das man eine Notarbescheinigung benötigt.
FAQ Kredite
Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Kredite.
Was zählt als Einkommen?
Alles, was nicht vom Sozialamt oder Arbeitsamt kommt. Außerdem:
  • Befristete Renten
  • Ehegattenunterhalt
  • Elterngeld
  • BAföG
  • Wohngeld
  • Ausbildungsvergütung
  • Pflegegeld
  • Private
  • Veräußerungsgewinne
  • Aufwendungshilfen
  • von Dritten
  • Krankengeld
Wie lange muss ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sein, um ein Kredit zu bekommen?
Die Probezeit muss beendet sein und es darf keine Befristung geben.
Kann ich als Ausländer auch ein Kredit bekommen?
Ja. Es gelten die selben Voraussetzungen wie für deutsche Staatsangehörige.
Wie kann ich eine Anfrage zu einem Kreditantrag stellen?
Nutzen Sie bitte unser Online-Formular unterhalb.
Welche Unterlagen benötige ich?
  • In der Regel die letzten drei Lohnabrechnungen.
  • Evtl. zusätzlich (je nach Kreditwunsch) Kontoauszüge der letzten 5 Wochen, alle bestehenden Darlehensverträge, Ablösesummen und eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite).
Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe aber im Ausland. Kann ich ein Kredit bekommen?
Nein leider nicht. Ihr Wohnsitz muss in Deutschland liegen oder dorthin verlegt werden. Das Gehalt muss auf ein deutsches Girokonto eingehen.
Gibt es Vorkosten?
Nein. So etwas gibt es bei der Wittrin Finanzvermittlung nicht.
Kann der Kredit frei verwendet werden?
Ja. Sie können mit dem Geld machen, was Sie wollen. Z.B. Girokonto ausgleichen, in den Urlaub fahren, Schulden bezahlen usw.
Gibt es einen Vertreterbesuch von der Wittrin Finanzvermittlung?
Nein.
Was ist bei Insolvenz / Restschuldenbefreiung?
Leider können wir Ihnen erst dann helfen, wenn der Eintrag der Insolvenz nicht mehr in der Schufa steht. In ganz Deutschland ist keine Finanzierung machbar bei Insolvenz. Im Ausland gibt es keine Bank. Sie sollten sich einen Dauerzugang bei der Schufa besorgen. Dann können Sie sofort feststellen wenn der Eintrag nicht mehr in der Schufa steht. Vorher würde ich an ihrer Stelle nirgends Ihren Darlehenswunsch antragen, da es in Deutschland eine "Datensammelwut" gibt. Es wird alles gespeichert und wenn Sie Pech haben, bekommen Sie später bei der Bank auch kein Darlehen weil man von der Insolvenz weiß. Solche Kunden sind unerwünscht. Das kann so sein, muss aber nicht. Bis dahin viel Glück.
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