Sollte Ihr Objekt in einer Zwangsversteigerung (ZV) sein, so können wir oft auch hier helfen. Bis zum Zwangsversteigerungstermin sollten es noch mindestens 4 Wochen sein (Unterlagen sollten möglichst bis dahin komplett vorliegen).
Bei einer Androhung einer ZV sollten Sie den Gutachter, der dann irgendwann kommen wird, unbedingt rein lassen. Das hat den Vorteil, dass Ihre Immobilie besser bewertet wird und Sie dadurch ein höheres Darlehen bekommen können.
Da wir für diese Art der Finanzierung nur eine Bank haben, sind die Annahmerichtlinien dafür genaustens abgesteckt:
Es sind nur Objekte mit bis zu 35% Gewerbeanteil finanzierbar
Es werden nur Angestellte, Arbeiter, Beamte und Rentner finanziert
Hier sind nur selbstgenutzte Häuser (max. 4 Familienhaus) oder Eigentumswohnungen finanzierbar.
Die Höchstdarlehenssumme beträgt 300.000 €.
Bei Erbbaurecht und denkmalgeschützten Objekten sind keine Finanzierungen möglich.
Erfahrung bei Spezialfinanzierungen
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Über 1000 erfolgreiche Finanzierungen
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Unabhängig, diskret, höchster Datenschutz
100% Vertrauen
"WIR STEHEN IHNEN GERNE FÜR WEITERE FRAGEN ZUR VERFÜGUNG."
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